Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Die Auftragsvereinbarung kommt durch beiderseitige schriftliche oder mündliche Bestätigung zustande. Mit der Bestätigung akzeptieren die Kund:innen die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen. Die Firma behält sich das Recht vor, die AGBs zu ändern, wobei wesentliche Änderungen per E-Mail mitgeteilt werden.
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Leistungen
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Wir verpflichten uns, die vereinbarten Leistungen vollständig und zufriedenstellend zu erbringen. Zusätzliche Leistungen, welche durch die Kund:innen angewiesen werden, können flexibel vor Ort vereinbart werden. Zu beachten ist, dass die Putzfee mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreist und alle nötigen Utensilien vorfindet.
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Gewährleistung
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Für jegliche Schäden, welche wir zu vertreten haben, wird die Haftung im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung übernommen. Darüber hinaus ist jede Reinigungskraft durch eine gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
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Rechnungsstellung
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Wir erhalten für die Tätigkeiten das schriftlich vereinbarte Honorar und verrechnen nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Zahlung erfolgt monatlich nach Rechnungslegung innerhalb von 7 Werktagen. Zusätzlich genehmigte Mehraufwendungen werden entsprechend verrechnet.
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Zahlungsfrist
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Bei wiederholter Nichtzahlung des offenen Rechnungsbetrages innerhalb der dafür vorgesehenen Zahlungsfrist behalten wir uns vor, alle zukünftigen Termine abzusagen.
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Bereitstellung von Reinigungsmaterial
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Wir stellen bei Bedarf die Reinigungsmaterialien zur Verfügung. Der Anschaffungspreis wird je nach Objekt vorab mit den Kund:innen abgestimmt. Auf Wunsch ist auch ein (regelmäßiger) Nachkauf der benötigten Utensilien möglich. Zusätzlich zum Anschaffungspreis der Reinigungsmittel wird eine Pauschale von 5,00 Euro für den Beschaffungsaufwand verrechnet.
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Terminabsage​
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Kund:innen müssen einen bestätigten Termin mindestens 24 Stunden vorher absagen, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Die Absage kann per E-Mail oder SMS (an das Büro) erfolgen.
Bei späterer Absage wird die Anzahl der gebuchten Stunden in Rechnung gestellt, da die Reinigungskraft nicht mehr anderweitig eingeplant werden kann.
Dies gilt auch dann, wenn die vereinbarte Stundenanzahl gekürzt wird, ohne diesen Umstand mindestens 24 Stunden vorher zu melden.
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Gerichtsstand
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Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in Österreich. Es gilt österreichisches Recht.
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